Giebelhäuser Stralsund
UNESCO Welterbe
UNESCO ist die Abkürzung für „United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization", also derjenigen Institution der Vereinten Nationen, die für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständig ist.
Die UNESCO hat 1972 die „Internationale Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit", besser bekannt als „Welterbekonvention", verabschiedet. 187 Staaten sind der Konvention inzwischen beigetreten. Sie ist zum bedeutendsten internationalen Schutzinstrument von kulturellem und natürlichem Erbe geworden.
Seit 1978 führt die UNESCO im Rahmen der Welterbekonvention eine so genannte Welterbeliste. In diese Liste werden Kultur- und Naturgüter eingeschrieben, die von so außergewöhnlicher Bedeutung sind, dass ihr Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Die Verantwortung für den Schutz eines in die Welterbeliste aufgenommenen Kultur- und Naturerbes liegt nicht mehr allein in der Verantwortung des jeweiligen Staates, sondern fällt unter die Obhut der gesamten Menschheit.
Zum Kulturerbe der Welt gehören z.B. Baudenkmäler, Stadtensembles und Kulturlandschaften. Das Naturerbe umfasst unter anderem geologische Formationen, Naturlandschaften sowie Schutzreservate für Tiere und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind.
Die Aufnahme in die Welterbeliste erfolgt nur, wenn an Hand von festgelegten Aufnahmekriterien nachgewiesen werden kann, dass das Kultur- oder Naturdenkmal „außergewöhnlichen universellen Wert" besitzt und außerdem ein überzeugendes Konzept zu seiner Erhaltung vorliegt. Über die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Neuanträge entscheidet das Welterbekomitee, das jährlich einmal zusammentritt. Es ist ein internationales Gremium mit 21 Mitgliedern, die von den Unterzeichnerstaaten gewählt werden. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Naturschutzunion (IUCN) beraten das Komitee bei seiner Arbeit.
936 Kultur- und Naturerbestätten aus 153 Staaten aller Kontinente haben die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste bislang erfüllt. Gegenüber 725 Kulturdenkmälern ist das Naturerbe mit 183 Eintragungen unterrepräsentiert. 28 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.

