Zeughaus Wismar

Welterbeantrag

Schon zu DDR-Zeiten gab es in Stralsund wie auch in Wismar Bestrebungen, Teile der jeweiligen Altstadt als Weltkulturerbe vorzuschlagen, aber erst Ende des Jahres 1995 wurde mit der Umsetzung der Pläne begonnen. Die finanzielle Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und die fachliche und organisatorische Unterstützung durch das Landesamt für Denkmalpflege ermöglichten 1997 die Erarbeitung der ersten, noch getrennten Welterbeanträge für das nationale Auswahlverfahren. Im Oktober 1998 war die erste Hürde geschafft: Stralsund und Wismar wurden von der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland zusammen auf Platz 7 der Vorschlagsliste für die UNESCO gesetzt.

1999 haben die Städte begonnen, gemeinsam den internationalen Welterbeantrag zu erarbeiten. Zusätzlich wurden in jeder Stadt ein umfassender Managementplan sowie das ‚Monitoring‘, ein Instrument zur Überwachung des Erhaltungszustands, erarbeitet.

Ende 2000, sechs Monate vor dem eigentlich geplanten Abgabedatum, gelang es den Hansestädten, auf kurzfristige Neuregelungen des Welterbekomitees zu reagieren, ihren Antrag fertig zu stellen und bei der UNESCO in Paris einzureichen. Durch diesen Schritt fallen Stralsund und Wismar noch unter die alten, für die Aufnahme europäischer Kulturerbestätten im Allgemeinen wesentlich günstigeren Regelungen. Unter den neuen, seit Anfang 2001 geltenden Regeln, wäre es vermutlich erst viele Jahre später überhaupt zu einer Abstimmung über die Aufnahme der beiden Städte in die Welterbeliste gekommen.

2001 haben Stralsund und Wismar die Deutsche Stiftung Welterbe ins Leben gerufen. Ziel der Stiftung ist es, einen Beitrag zur Umsetzung der Welterbeidee zu leisten und so die gemeinsame Verantwortung für das weltweite kulturelle und natürliche Erbe wahr zu nehmen. Am 27. Juni 2002 entschied das Welterbekomitee in Budapest positiv über den Antrag der Hansestädte um Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO.