Sondernutzung und untere Verkehrsbehörde ab 15. Januar in der Bauhofstraße
Wie bereits angekündigt, gibt es Veränderungen in der Struktur der Stadtverwaltung. Dazu gehört auch, dass diverse Abteilungen und Sachgebiete umziehen.
Als Erstes betrifft das die Sondernutzung und die untere Verkehrsbehörde. Beide Sachgebiete wechseln aus der Badenstraße 17 in die Bauhofstraße 4. Vor dem Haus sind Parkplätze vorhanden, der Zugang zu beiden Sachgebieten ist ebenerdig und barrierefrei zu erreichen.
Wegen des Umzuges sind beide Sachgebiete vom 12. bis 14. Januar geschlossen. Ab dem 15. Januar sind die Mitarbeiter wieder telefonisch und per E-Mail sowie zu den Sprechzeiten in der Bauhofstraße 4 im Erdgeschoss zu erreichen.
INFO Sondernutzung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Eine Sondernutzungserlaubnis kann u.a. beantragt werden für das Aufstellung von Tischen/Stühlen auf Freisitzflächen, Werbeaufsteller/Werbetafeln, Verkaufswagen/Verkaufsstände, Informationsstände, Plakatierung, Veranstaltungen oder auch die Durchführung von Baumaßnahmen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier in unserem Serviceportal OpenR@thaus.
INFO Untere Verkehrsbehörde
Sie ist für die regelnde und ordnende Verwaltung des städtischen Straßenverkehrs zuständig.
Dazu gehört zum Beispiel die Anordnung von Verkehrszeichen und Markierungen oder auch verkehrsrechtliche Anordnungen bei Baustellen, Umleitungen, Veranstaltungen oder Schwertransporten. Zum Aufgabenbereich gehören weiterhin Bewohnerparkausweise oder auch Ausnahmegenehmigungen vom Halte- oder Parkverbot.
TIPP Bewohnerparkausweis : Wer ganz bequem vom heimischen Sofa aus seinen Bewohnerparkausweis beantragen möchte, kann das komfortabel im OpenR@thaus tun, wer ihn verlängern will, der nimmt einfach diesen Link, spart damit richtig Zeit und preiswerter ist es auch noch gegenüber dem Gang in die Bauhofstraße.