Die Stiftung

Derzeit befinden sich mehr als 1.000 Stätten auf der Welterbeliste der UNESCO. Viele von ihnen sind unzureichend geschützt oder sogar in ihrem Erhalt gefährdet. Einige Staaten können keine Welterbestätten vorschlagen, weil das Geld und/oder das Know-how zur Antragstellung fehlen.

Ziel der Deutschen Stiftung Welterbe ist es

  • zur Ausgewogenheit der Welterbeliste beizutragen
  • in ihrem Erhalt gefährdete Welterbestätten zu unterstützen.

Vor allem finanzschwache Staaten sollen mit Hilfe der Stiftung die Chance erhalten, ihr kulturelles und natürliches Erbe zu erhalten und zu schützen.

Gegründet wurde die Deutsche Stiftung Welterbe im April 2001 von den Hansestädten Stralsund und Wismar. Während der Erarbeitung ihres eigenen Welterbeantrags haben sich beide Städte intensiv mit der Idee der Welterbekonvention von 1972 auseinander gesetzt. Der wichtigste Grundsatz dieser Konvention ist

  • die gemeinsame Verantwortung aller Menschen für das kulturelle und natürliche Erbe der Welt

Zu diesem Konzept der globalen Verantwortung will die Welterbestiftung aktiv beitragen. Aus eigener Erfahrung wissen die Initiatoren, wie komplex, zeitintensiv und kostenaufwändig die Vorbereitung eines Welterbe-Antrags ist. In vielen Ländern sind die Mittel und das nötige Know-how, die geforderten Unterlagen zu erstellen und vor allem den Schutz ihres Erbes sicherzustellen, nicht vorhanden. Das ist ein Ansatzpunkt für die Welterbestiftung.

Der zweite Ansatzpunkt liegt bei Stätten, die bereits in die Welterbeliste aufgenommen wurden, ihr Erbe aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht adäquat schützen und erhalten können. Oft sind auch hier finanzielle Schwierigkeiten das Grundproblem, aber auch mangelndes Interesse der politisch Verantwortlichen, politische Unruhen oder fehlendes Know-how spielen eine wichtige Rolle.

Initiatoren

Den Beschluss, eine Welterbestiftung zu gründen, fassten die Hansestädte Stralsund und Wismar Ende 2000, kurz vor der Abgabe des eigenen Welterbeantrags. Sie folgten damit den Empfehlungen der UNESCO, zur Ausgewogenheit der Welterbeliste beizutragen und Stätten in unterrepräsentierten Staaten zu unterstützen. Die Form der Stiftung wurde gewählt, weil im Gegensatz zu einer einmaligen Projektspende das Kapital erhalten bleibt und aus den Zinsen jedes Jahr neue Projekte finanziert werden können.

Die Idee fiel bei der UNESCO in Paris und bei der Deutschen UNESCO-Kommission auf fruchtbaren Boden; mit beiden Organisationen arbeitet die Stiftung zusammen.

Voraussetzung für den langfristigen Erfolg der Welterbestiftung ist die graduelle Erhöhung des Stiftungskapitals durch weitere Partner sowie die Spendenbereitschaft aller, denen der Schutz des weltweiten Erbes am Herzen liegt.

Stiftungsorgane

Vorstand

Thomas Beyer
Bürgermeister der Hansestadt Wismar

Dr.-Ing. Alexander Badrow
Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund

Der Stiftungsvorsitz wechselt alle drei Jahre zwischen den beiden Vorständen.

Kuratorium

  • Dr. Birgitta Ringbeck (Vorsitzende)
  • Dr. Rosemarie Wilcken
  • Dr. Hans Caspary
  • Prof. Dr. Bodo Wiegand Hofmeister
  • Dr. Rico Badenschier
  • Prof. Dr. Maria Böhmer

Stiftungsverwaltung und Geschäftsstelle

Corinna Boeken