Gemeinsamer Antrag

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Die UNESCO hat 1972 die „Welterbekonvention", verabschiedet. 194 Staaten sind der Konvention inzwischen beigetreten. Sie ist zum bedeutendsten internationalen Schutzinstrument von kulturellem und natürlichem Erbe geworden.

Seit 1978 führt die UNESCO die Welterbeliste. In sie werden Kultur- und Naturgüter eingetragen, die von so außergewöhnlicher Bedeutung sind, dass ihr Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Die Verantwortung für den Schutz eines Kultur- und Naturerbes liegt nicht mehr allein in der Verantwortung des jeweiligen Staates, sie fällt unter die Obhut der gesamten Menschheit.

Schon zu DDR-Zeiten gab es in Stralsund wie auch in Wismar Bestrebungen, Teile der jeweiligen Altstadt als Weltkulturerbe vorzuschlagen. Erst Ende des Jahres 1995 wurde mit der Umsetzung der Pläne begonnen. Die finanzielle Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und die Unterstützung durch das Landesamt für Denkmalpflege ermöglichten 1997 die Erarbeitung der ersten, noch getrennten Welterbeanträge, für das nationale Auswahlverfahren. 1998 war die erste Hürde geschafft: Stralsund und Wismar wurden von der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland zusammen auf Platz 7 der Vorschlagsliste für die UNESCO gesetzt.

1999 begannen die Städte, gemeinsam den internationalen Welterbeantrag zu erarbeiten. Zusätzlich wurden in jeder Stadt ein Managementplan sowie das Monitoring, ein Instrument zur Überwachung des Erhaltungszustands, erstellt. Ende 2000 reichten die Hansestädte ihren Antrag bei der UNESCO in Paris ein.

2001 gründeten Stralsund und Wismar die Deutsche Stiftung Welterbe. Ziel der Stiftung ist es, einen Beitrag zur Umsetzung der Welterbeidee zu leisten und so die gemeinsame Verantwortung für das weltweite kulturelle und natürliche Erbe wahr zu nehmen.

Am 27. Juni 2002 entschied das Welterbekomitee in Budapest positiv über den Antrag der Hansestädte um Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO.